Teile des neuen FEG treten in Kraft
Am 18. November 2023 treten die ersten Teile des beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft.
Die zuständige Berichterstatterin der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, Frau Dr. Ann-Veruschka Jurisch, äußert sich dazu wie folgt:
„Ich bin sehr froh, dass die ersten Teile des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft treten. Dazu gehört, dass wir zukünftig qualifizierten Fachkräften in Engpassberufen einen erleichterten Zugang zu einer langfristigen Niederlassungserlaubnis bieten und darüber hinaus anerkannten Fachkräften nicht mehr vorschreiben, dass sie ausschließlich in erlernten Berufen zu arbeiten haben.
Diese und die folgenden Maßnahmen des FEGs sind zwingend notwendig, denn viele Betriebe und Arbeitnehmer sind überlastet. Es fehlen die benötigten Arbeitskräfte - für weiteres Wachstum, aber auch um schlicht ihre bestehenden Aufgaben zu erledigen. Nach den neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben wir 777.033 offene Stellen im März 2023, allein 101.302 davon in Baden-Württemberg. Die Studie der Stiftung Familienunternehmen kommt so beispielsweise zum Schluss, dass sich die Zahl der bei der Arbeitsagentur gemeldeten Stellen für qualifizierte IT-Experten seit 2016 verfünffacht hat und der Zentralverband der Heizungsinstallateure klagt über schätzungsweise 60 000 fehlende Heizungsinstallateure. Daneben haben auch insbesondere Pflegeeinrichtungen und Labore Schwierigkeiten geeignete Fachkräfte zu finden.
Der sich seit Jahren aufbauende Arbeits- und Fachkräftemangel hat inzwischen eine eigene Dramatik angenommen. Zu lange wurde dieses Thema liegen gelassen, aber zum Glück hat diese Bundesregierung reagiert. Ich freue mich darauf mittelfristig die Verbesserungen in diesem Bereich zu sehen, die wir mit diesem Gesetzt bewirkt haben.“