Staatsangehörigkeitsrecht - Jurisch ist stolz auf modernisiertes Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert. „Mit diesen Maßnahmen korrigiert die Koalition die falsche Politik der unionsgeführten Vorgängerregierung und schafft Ordnung und Kontrolle in der Migration.“, erklärte die FDP-Abgeordnete Jurisch nach ihrer emotionalen Rede im Deutschen Bundestag, am 19.01.2024.
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht sei sichergestellt, dass Antisemiten - anders als bisher - auf keinen Fall deutsche Staatsbürger werden können. Dies war Jurisch ein besonders wichtiges Anliegen, die das Gesetz selbst mitverhandelt hat. Das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht knüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit außerdem stärker an die wirtschaftliche Integration. Wer in Deutschland arbeitet, kann zukünftig schneller eingebürgert werden.
Bei ihrer Rede zum Staatsangehörigkeitsrecht nahm die FDP-Abgeordnete Bezug auf all die Einwanderer und Gastarbeiter, die sie in ihrer Tätigkeit als Abgeordnete im Landkreis Konstanz kennenlernen durfte. Sie sei stolz auf dieses Gesetz, denn es sei ein spätes Zeichen der Dankbarkeit und der Wertschätzung gegenüber der ursprünglichen Gastarbeitergeneration. Dazu führte Jurisch aus: „Eine Generation, die mit harter Arbeit, mit Fleiß und mit Mut mit ihrer gesamten Lebensleistung zu unserem Gesellschaftlichen Wohlstand in unserem Land beigetragen hat. Das Gesetz ist eine kleine Geste des Dankes an diese Generation. Es ist aber auch ein Signal an ihre Kinder und Enkelkinder. An die nachkommende Generation, die die Rolle des Gastarbeiters abgelegt und ganz bei uns Fuß gefasst hat. Die heute bei uns in vielen Berufen tätig ist, als Lehrer, Anwälte, Handwerksmeister und auch als Bundestagsabgeordnete. Wir sind froh, dass ihr hier seid. Wir sind ein Einwanderungsland. Wir fragen nicht woher jemand kommt, sondern wohin jemand mit uns, als Teil unserer Gesellschaft, gehen will.“
Mit dem Staatsangehörigkeitsrecht sorgt die Ampel außerdem dafür, dass nur eingebürgert wird, wer seinen Lebensunterhalt und den der Familie ohne Bezug von Sozialleistungen bestreiten kann.