Dr. Ann-Veruschka Jurisch

Ordnung & Klarheit in der Migration

Bild: Stefan Trocha

Die Vorgängerregierung hat einen migrationspolitischen Scherbenhaufen hinterlassen. Wir haben in nur zwei Jahren einen ganzen Instrumentenkasten geschaffen, um irreguläre Migration wirksam zu reduzieren. Die Zahlen sinken.

Mehr Klarheit & Ordnung
So lautet die Devise der Freien Demokraten im Bereich der Migration. Für uns gilt dabei: Wer zu uns kommt und sich in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integrieren will, soll es auch dürfen. Wer zu uns kommt, weil er humanitären Schutz benötigt, soll ihn bekommen. Wer weder das eine will, noch einen Anspruch auf das andere hat, für den wird es in Deutschland keine Zukunft geben. 

Unsere Erfolge in der Ampelregierung

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
    Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild eingeführt. Zudem wird es ausländischen Fachkräften mit anerkanntem Berufsabschluss und Berufserfahrung deutlich erleichtert, in den Arbeitsmarkt einzuwandern. Pflegekräften aus Drittstaaten wird zudem der Zugang nach Deutschland erleichtert.
     
  • Rückführungsverbesserungsgesetz
    Dieses erleichtert Abschiebungen. Unter anderem müssen Abschiebungen, anders als bisher, nicht mehr angekündigt werden. Die Dauer des Abschiebegewahrsams wurde erhöht und Straftäter, Gefährder und Schleuser können leichter ausgewiesen und abgeschoben werden.
     
  • Bezahlkarte
    Mit der flächendeckenden Einführung der Bezahlkarte setzen wir ein effizientes Mittel ein, um Geldtransfers an Schlepper und in Herkunftsländer zu unterbinden. Damit reduzieren wir die sogenannten „Pullfaktoren“, den Anreiz für Migration in unsere sozialen Sicherungssysteme. 
     
  • Staatsangehörigkeitsrecht
    Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde merklich verschärft. Erstmals muss als Grundvoraussetzung ein Bewerber seinen Lebensunterhalt selbst sichern. Auch wird noch mehr Wert auf das Teilen unserer Werte gelegt: Antisemiten, Rassisten und Menschen, die die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht anerkennen, können die deutsche Staatsangehörigkeit künftig nicht mehr erlangen. 
     
  • Chancenaufenthaltsgesetz
    Mit diesem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, Altfälle aus den Fluchtbewegungen von 2015-2017 zu bereinigen und ebnen den betroffenen Menschen den Weg für einen dauerhaften Verbleib im deutschen Arbeitsmarkt. Mit dem Chancenaufenthaltsgesetz wurde vor Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einmalig die Möglichkeit geschaffen, einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu erlangen. Voraussetzung ist, dass die Person mehr als fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, über gute Sprachkenntnisse verfügt, in den Arbeitsmarkt integriert ist und unsere Werte teilt. Damit haben wir insbesondere auf die mittelständischen Arbeitgeber reagiert, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für ihre Mitarbeiter gefordert hatten. 
     
  • Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
    Durch dieses Gesetz beseitigen wir Verfahrensschleifen und führen länderbezogene Leitentscheidungen ein, um Asylverfahren zu beschleunigen.
     
  • Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems
    Dank der Beteiligung der FDP in der Ampel hat sich Deutschland erfolgreich bei der Reform des europäischen Asylsystems eingesetzt und Reformen durchgesetzt. So umfasst das EU-Asylsystem (GEAS) den verbesserten Schutz der europäischen Außengrenzen und Aufnahmezentren an den EU-Grenzen, von denen aus Menschen ohne Bleibeperspektive direkt wieder abgeschoben werden. Vereinbart ist auch die bessere Verteilung von Geflüchteten in der EU und schafft für die Nichtbeteiligung ein Sanktionssystem. Auch die Anerkennungskriterien innerhalb der EU werden angeglichen. 

 

Flyer zur Migrationspolitik der FDP Baden-Württemberg