Neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft
Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes werden die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verschärft. Die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch unterstreicht, dass die Reform eine klare Linie zieht: Alle, die hier etwas beitragen und gut integriert sind, sollen dauerhaft bei uns Verantwortung übernehmen können.
„Wir haben die Fristen verkürzt, aber die Anforderungen nicht gesenkt,“ erklärt Jurisch. „Eine Einbürgerung wird es nicht mehr für Menschen geben, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.“ Die neuen Regelungen verlangen zudem, dass die Einbürgerungsbehörde bei Bagatelldelikten prüft, ob ein rassistisches oder antisemitisches Tatmotiv vorliegt. Jurisch geht davon aus, dass die Hürden für eine Einbürgerung nach nur drei Jahren so hoch sind, dass über 90 Prozent der Menschen erst nach mindestens fünf Jahren eingebürgert werden.
„Die Union kritisiert das neue Gesetz und verbreitet ein Narrativ, welches die deutsche Staatsbürgerschaft als leichtfertig vergeben darstellt“, kritisiert Jurisch und weist diese Darstellung entschieden zurück: „CDU und CSU schüren damit Ressentiments gegen Zuwanderer. Für die Einbürgerung muss der Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Sozialleistungen gesichert sein.“ Während früher in bestimmten Fällen von dieser Voraussetzung abgewichen werden konnte, wird dies künftig nur noch in wenigen, klar definierten Ausnahmen möglich sein. Dies war ein entscheidender Punkt, auf den die FDP in den Verhandlungen mit SPD und Grünen bestanden hatte. Des Weiteren ist mit dem neuen Gesetz auch die doppelte Staatsangehörigkeit wieder möglich: „Es ist ein spätes Zeichen der Dankbarkeit und der Wertschätzung gegenüber der ursprünglichen Gastarbeitergeneration. Eine Generation, die mit harter Arbeit , Fleiß und Mut zum gesellschaftlichen Wohlstand in unserem Land beigetragen hat“ betonte Jurisch.
Mit dieser Reform setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Eine verantwortungsvolle Integration und die Fähigkeit, zum Gemeinwohl beizutragen, stehen im Mittelpunkt der neuen Regelungen.